Berufslehre
Lehre im Betrieb (Ausbildungsunternehmen)
Deine Lehrzeit beginnt.
Du verbringst sie am Arbeitsort im Lehrbetrieb, in der Berufsfachschule und am überbetrieblichen Kurszentrum.
Grundlagen deiner Ausbildung sind die Bildungsverordnung und der Bildungsplan. Finde die zu deinem Lehrberuf (hierzu www.sbfi.admin.ch).
Grundbedingung für eine Lehre
Für eine Berufslehre gelten Grundbedingungen:
- Eine Lehre in einem Lehrbetrieb bedingt einen abgeschlossenen Lehrvertrag.
- Die Lernenden sind angehalten, für den Berufslehrerfolg entscheidend beizutragen; der Lehrbetrieb schafft das Arbeitsumfeld dafür.
- Der Besuch der Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse ist obligatorisch.
Auf dieser Unterseite findest du eine Einführung in die Grundbegriffe zur Berufslehre, d.h. zum Berufsbildungssystem, Berufslehre, Berufsmaturität:
Eine Lehre ist der Begriff für die berufliche Grundbildung in der Schweiz.
- Sie führt zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ in 3 oder 4 Jahren, oder zum eidgenössischen Berufsattest EBA in 2 Jahren.
- Neben einem praktischen Teil im Lehrbetrieb besteht die Lehre aus einem theoretischen Teil, d.h. aus einer Ausbildung an der Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen.
- Die Ausbildung zum EFZ kann auch gleichzeitig mit der Berufsmaturität erfolgen. Für die Berufsmaturität besuchen Lernende die Berufsmittelschule (Berufsmaturitätsschule).
- Weitere Informationen zur Berufslehre und Berufsbildungssystem findest du unter hier.
Lernende müssen die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben.
- Grundsätzlich kann eine berufliche Grundbildung (Lehre) ab dem 15. Alterjahr begonnen werden.
- Für einen früheren Lehrbeginn ist eine Bewilligung erforderlich.
- Eine Altersobergrenze für Berufslehren ist nicht vorgegeben.

Bildungsverordnung und Bildungsplan
Jeder Beruf ist einer Bildungsverordnung und einem Bildungsplan zugeordnet.
Darin sind die Bestandteile des Lehrberufs definiert:
- Lehrbetrieb
- Berufsfachschule
- Überbetriebliche Kurse
- Qualifikationsverfahren und -bereiche
Vertiefungsinformationen: https://www.berufsbildung.ch
Auf der Webseite des SBFI findest du die mit dem jeweiligen Lehrberuf verbundene Bildungsverordnung und den damit verknüpften Bildungsplan.
- Schau dir ein Beispiel an und knöpfe dir deinen eigenen, gewählten Lehrberuf vor: https://www.bvz.admin.ch/bvz.
- Das SBFI ist zuständig für die Belange der Berufsbildung auf der Stufe des Bundes (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI): www.sbfi.admin.ch:
- Berufsbildungsgesetz und Berufsbildungsverordnung
- Berufsverzeichnis mit Bildungsverordnungen und Bildungsplänen
- https://www.sbfi.admin.ch
Für den Grossteil der Berufe sind Inhalt und zeitlicher Ablauf der beruflichen Grundbildung im Bildungsplan definiert.
- Diese Bildungspläne können beispielsweise beim SBFI bezogen werden (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) oder
- auf der Webseite heruntergeladen werden: www.sbfi.admin.ch (Berufsbildung/Berufsverzeichnis/berufliche Grundbildung).
Betrieblicher Bildungsplan.
Berufsbildner/-innen erstellen auf Grund des Bildungsplanes (oder des Ausbildungsprogrammes für die Lehrbetriebe) den betrieblichen Bildungsplan, angepasst auf die Verhältnisse und Gegebenheiten des jeweiligen Lehrbetriebes.
Dieser umschreibt, welche Arbeiten Lernende wie lange in welchen Bereichen oder Abteilungen erledigen werden.
In einigen Berufen eignet sich der Bildungsplan nicht direkt für die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb.
Stattdessen stützen sich die Lehrbetriebe auf Ausbildungsprogramme. Diese werden von Organisationen der Arbeit (OdA) erstellt.
Zu den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zählen Berufsverbände, Branchenorganisationen, Gewerkschaften und andere Organisationen, die für die Berufsbildung zuständig sind. Organisationen der Arbeitswelt sind also ein Sammelbegriff.
Folgende Bestandteile des Lehrberufs sind für jeden Lehrberuf definiert:
- Lehrbetrieb
- Welche Ziele und Anforderungen müssen am Ende des Lernprozesses erfüllt sein und
- wie ist die Bildung auf die Lernorte verteilt (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliches Kurszentrum)?
- Berufsfachschule
- Wie viel Zeit wird in der Berufsfachschule für die einzelnen Bereiche aufgewendet?
- Überbetriebliche Kurse
- Wie sind die überbetrieblichen Kurse organisiert und aufgeteilt und wie lange dauern sie?
- Qualifikationsverfahren
- Was wird im Rahmen des Qualifikationsverfahrens geprüft (Qualifikationsbereiche)?
- Welchen Ausweis erhalten die Lernenden am Ende der beruflichen Grundbildung und
- mit welchem Berufstitel schliessen sie ab?
Vertiefungsinformationen: https://www.berufsbildung.ch
Einstieg in die Berufswelt: Lehrantritt
Mit dem Antritt zu deiner Lehre erfolgt gleichzeitig der Eintritt in das Unternehmen.
Jetzt bist du Lernende/r und gleichzeitig auch Arbeitnehmer/in.
Du tauchst in die echte Arbeitswelt ein. Du bist jetzt erwerbstätig und ein Mitglied des Unternehmens.
Lehrbeginn
Deine Lehre beginnt zum Zeitpunkt, in der der Lehrvertrag in Kraft tritt.
- Dieser Zeitpunkt ist Teil des Lehrvertragsinhalts.
- Der Beginn der Lehre deckt sich idealerweise mit dem Eintritt in die Berufsfachschule.
Du kannst übrigens eine Lehrstelle bis 2 Monate nach Lehrbeginn antreten.

Lernorte
Ab Lehrbeginn hältst du dich während der Berufsbildung (EBA, EFZ) an drei Lernorten auf:
- Lehr-/Ausbildungsbetrieb (Praxisausbildung)
- Berufsfachschule, Berufsmittelschule
- Ausbildungsstelle für überbetriebliche Kurse
In der Mehrzahl der Fälle erfolgt die berufliche Grundbildung in einem Lehrbetrieb.
Die Lehre kann aber auch in einer
- Lehrwerkstätte,
- (Berufs-)Fachschule,
- Fachmittelschule FMS, Handels-/Wirtschaftsmittelschule HMS oder Informatikmittelschule IMS
absolviert werden (schulisch organisierte Grundbildung).
Lernorte
Während deiner Lehre arbeitest du hauptsächlich im Lehrbetrieb.
Als Lernende/r besuchst du die Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse und gegebenenfalls die Berufsmittelschule (Berufsmaturität).
Unternehmen in bestimmten Berufsbranchen schliessen sich für die Ausbildung zusammen. Die Ausbildung erfolgt in einem Ausbildungszentrum.
Im Kanton Bern gibt es beispielsweise ein Berufsbildungscenter, welches für Partnerunternehmen (Lehrbetriebe) für bestimmte Berufssparten Lernende in einem Basisjahr ausbildet.
- Dabei sind sämtliche gesetzlichen Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb und auch an alle überbetrieblichen Kurse in diesem Basisjahr (Dauer 10-18 Monate) eingeschlossen.
- Die Basisausbildung entlastet den Lehrbetrieb von der Berufseinführung und ist Teil der Berufslehre.
- Die Lernenden verfügen schon während dem Basislehrjahr über einen Lehrvertrag mit ihrem Lehrbetrieb.
- Nach Abschluss der Basisausbildung haben die Lernenden alle gesetzlich geforderten überbetrieblichen Kurse absolviert.
Nach Abschluss des Basisjahrs arbeiten die Lernenden in ihren Lehrbetrieben. Sie erledigen Fach- und Projektarbeiten und bearbeiten selbständig Aufträge und kleine Projekte.
Wie schon im Basisjahr besuchen die Lernenden während der Lehrzeit im Lehrbetrieb weiterhin die Berufsfachschule (2 Tage).
Abhängig von der Berufsbranche und dem jeweiligen Unternehmen
- nehmen Lernende eines Unternehmens aus verschiedenen Fachrichtungen gemeinsam an einer Einführung, z.B. an einer Einführungswoche teil.
- wird Lernenden angeboten, Zusatzkurse zu belegen,
- die für die Ausbildung in einem Lehrberufszweig nicht zwingend erforderlich sind,
- aber Grundlagenwissen aus anderen Fachbereichen vermitteln.

Arbeit im Lehrbetrieb
Lehrbetrieb
Im Ausbildungsbetrieb findet die Bildung im praktischen Arbeitsumfeld, d.h. in beruflicher Praxis statt.
Lehrbetriebe sind Unternehmen der Privatwirtschaft oder öffentliche Institutionen (Gemeinde, Kanton, Bund).
Ein Lehrbetrieb ist dafür verantwortlich, dass seinen Lernenden eine optimale berufliche Grundbildung geboten wird.
- Die Grundlage dafür sind die Bildungsverordnung und der Bildungsplan des jeweiligen Berufs.
- Er überprüft den Lernerfolg periodisch.
In der praktischen Bildung im Betrieb zieht er die in der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen vermittelten Lerninhalte mit ein.
Lernende (auch bezeichnet als lernende Personen, früher Lehrlinge) sind Personen, die
- die obligatorische Schulzeit beendet haben und
- aufgrund eines Lehrvertrags einen Beruf erlernen, der in einer Bildungsverordnung geregelt ist.
Die kantonalen Berufs- und Mittelschulämter stellen sicher, dass
- der Lehrbetrieb die Voraussetzung mitbringt, Lernende auszubilden und
- dein Lehrberufsabschluss eidgenössisch anerkannt ist.
Der Lehrbetrieb muss sich an eine Bildungsverordnung für den Lehrberuf halten.
Nur mit einem Ausbildungskonzept ist gewährleistet, dass du als Auszubildende/r in der beruflichen Grundbildung das Rüstzeug erarbeiten kannst, um
- das Qualifikationsverfahren (erfolgreich) abzuschliessen und
- später im erlernten Beruf als Berufsfachkraft zu bestehen.
Wie die/der Lernende, hat auch der Arbeitgeber Rechte und Pflichten.
Zu den Pflichten des Arbeitsgebers zählt, dass
- er dich fachgerechtet, ordentlich, systematisch und unterstützend ausbildet,
- deine Lehre unter der Verantwortung einer Fachkraft, d.h. einer Berufsbildnerin, eines Berufsbildners steht (der Lehrbetrieb muss eine Bewilligung als Ausbildungsbetrieb und eine Genehmigung für Lehrstellenplätze vorweisen können).
- du während der Lehre nicht für Arbeiten herangezogen werden darfst, die nicht mit dem Lehrberuf in Verbindung stehen und/oder die Ausbildung beeinträchtigen.
- dir der Arbeitgeber die Zeit für den Besuch der Berufsfachschule, überbetrieblicher Kurse und Berufsmittel-/maturitätsschule freigibt; und zwar ohne Lohnabzüge.
- der Berufsbildungsverantwortliche, die Berufsbildnerin verpflichtet ist, periodisch einen Bildungsbericht zu erstellen (Lernausbildungsstand) und diesen mit den Lernenden in Qualifikationsgesprächen zu besprechen; wobei auch die Eltern oder Bezugspersonen informiert werden müssen.
Erwartungen des Lehrbetriebs
Wenn ein Lehrbetrieb sich für einen Schüler, eine Schülerin entscheidet, gibt er ihm/ihr nicht nur einen Ausbildungsplatz, sondern auch eine Chance.
- Entsprechend steckt das Unternehmen Erwartungen in die Lernende, den Lernenden.
- Diese widerspiegeln sich im zu leistenden Beitrag im Ausbildungsunternehmen, in der Berufsfachschule und in üK.
Lernende müssen sich anstrengen, die vorgegebenen Berufslehreziele zu erreichen.
Sie müssen ihren Beitrag zu einer erfolgreichen beruflichen Grundbildung leisten.
Das heisst, dass sie
- im Lehrbetrieb anwesend sein müssen,
- sich einbringen,
- eigenständig und fortlaufend lernen,
- die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse besuchen,
- Lernende müssen Schulabsenzen daher auch dem Lehrbetrieb melden (denn Schulzeit gilt als Arbeitszeit).
- am Ende der beruflichen Grundbildung die Abschlussprüfung absolvieren.
Rechte von Lernenden:
Zu den Rechten von Lernenden findest du auf der folgende Webseite zusätzliche Informationen:www.gewerkschaftsjugend.ch (Lehrlings- und Jugendrecht)
Lehrbetriebe dürfen Lernenden normalerweise nur Arbeiten zuweisen, die eine Verbindung zum Lehrberuf haben.

Arbeitsort
In der Zeit, wo du für den Lehrbetrieb tätig bist, können sich die Arbeitsorte abwechseln oder können die Arbeitseinsatzorte wechseln.
Unternehmen mit Standorten ausserhalb der Schweiz ermöglichen
- Lernenden manchmal während der Lehrzeit ein Praktikum in einer Niederlassung, d.h. einem Werk im Ausland und/oder
- Lehrabgängerinnen und -abgängern im Anschluss an die Lehre einen Aufenthalt in einem Werk im Ausland.
Ein Standortwechsel oder die Teilnahme an einem Austauschprogramm sind Optionen, den eigenen (beruflichen) Horizont zu erweitern.
Lernende können auch an einem Austauschprogramm teilnehmen.
Ein solcher Austausch fördert die Mobilität und ermöglicht einen Einblick in eine andere Sprachregion und einen anderen Lebens- und Arbeitskulturkreis im Inland oder Ausland.
- Der Verein VISITE bietet beispielsweise ein Austauschprogramm für Auszubildende aller Lehrberufe im Sinne von "Lernende besuchen Lernende" an.
www.visite.ch) - MOVETIA ist ein Programm für Austausch und Mobilität im Bildungssystem und während der Berufsbildung von Lernenden (www.movetia.ch)
Spielst du mit dem Gedanken während oder unmittelbar nach der Lehrzeit einen Auslandaufenthalt zu machen?
- Informationen zu einem Auslandaufenthalt während der Lehre und Zugang zu interkulturellen Austauschangeboten findest du unter www.intermundo.ch/infothek/lernendenmobilitaet/.
- Einer der Schwerpunkte von INTERMUNDO, des schweizerischen Dachverbandes für (interkulturellen) Jugendaustausch, ist die Lernendenmobilität.
Ansprechpartner im Lehrbetrieb
Dein Berufsbildner, deine Berufsbildnerin ist während der Lehrzeit immer an deiner Seite.
- Zusätzlich helfen dir Lernende der höheren Lehrjahre, dich schnell zurecht zu finden.
- Sie und deine ausgebildeten Arbeitskollegen und -kolleginnen beantworten deine Fragen (du bist jetzt einer von ihnen!).
Während der gesamten Lehrzeit ist dir ein Berufsbildungsverantwortlicher, eine Berufsbildnerin als Fachkraft zugeteilt. Früher war die Bezeichnung Lehrmeister/in geläufig.
- Sie/Er ist dein/e Ansprechpartnerin und Erstkontaktstelle im Unternehmen während der gesamten Lehrzeit.
- Er/Sie vermittelt den Lernenden den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung im Lehrbetrieb.
- Der Berufsbildner, die Berufsbildnerin hat übrigens eine Zusatzausbildung als Lehrlingsausbilder/in.
- Er stützt sich auf das Handbuch berufliche Grundbildung ab (https://www.berufsbildung.ch).
Manchmal werden weitere Fachkräfte des Lehrbetriebs beauftragt, den Lernenden einen Teil der beruflichen Praxis zu vermitteln.
Falls du in verschiedenen Abteilungen arbeitest, bist du zusätzlich dem/der Vorgesetzten dieser Abteilung unterstellt.
Mitunter leiten dich Lernende höherer Lehrjahre an.
Eltern der lernenden Person
- sind angehalten, den Arbeitgeber darin zu unterstützen, seine Bildungsaufgabe zu erfüllen,
- sind verpflichtet, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und lernender Person zu unterstützen,
- haben das Recht, Auskunft über den Bildungsstand zu verlangen.
Ansprechpartner/in und Vermittlungsperson für die Eltern ist der Berufsbildner, die Berufsbildnerin oder Chef, die Chefin des Ausbildungsbetriebs.
Einbezug der Eltern während der Lehre:
Weitsichtige Unternehmen binden die Eltern der Lernenden mit ein. Berufsbildner halten auch während der Lehrzeit regelmässigen Kontakt mit den Eltern.

Berufsfachschule
Die Berufsfachschule vermittelt den Lernenden die schulische Bildung, in den berufskundlichen Fächern, allgemeinbildenden Fächern (Unterricht) und im Sport.
Sie ist für alle Lernenden obligatorisch.
Die Bezeichnungen Berufsschule und Berufsfachschule meinen den gleichen Begriff.
- Der Begriff Berufsfachschule hat den Begriff Berufsschule abgelöst (dieser ist jedoch immer noch häufig im Gebrauch).
- Berufsfachschule ist nicht zu verwechseln mit Berufsmittelschule. An der Berufsmittelschule werden die Fächer für die Berufsmaturität gelehrt.
Berufsfachschulen richten ihren Unterricht nach einem Lehrplan für die Berufsfachschulen aus.
- Seine Grundlage ist der Bildungsplan des jeweiligen Berufs.
- Die Berufsschullehrer und -lehrerinnen stützen sich beim schulischen Lehrplan auf diesen Lehrplan für die Berufsfachschulen.
Was geht an der Berufsfachschule ab?
In der Berufsfachschule befasst du dich mit Berufskunde (Berufskundefächer) und schulischer Bildung. Das heisst Fachunterricht und Allgemeinbildung wechseln sich ab.
- Die Lehrpersonen der Berufsfachschule, die diese Schulfächer unterrichten, sind neben den betrieblichen Berufsbildenden, Berufsbildnerinnen, deine Ansprechpartner für Fragen und Schwierigkeiten während der Lehre.
- Die Berufsfachschule bietet auch Stütz- und Freikurse an.
Die Berufsschule bestimmt eine Ansprechperson, die Lernende und Lehrbetriebe unterstützt (Lernberatung).
- Diese Anprechperson wird dir zu Beginn des Berufsfachschulunterrichts mitgeteilt.
- Diese ist meistens eine Berufsfachschullehrer, eine Berufsschullehrerin.
- Erkundige dich ansonsten nach dieser Ansprechsperson; gleich zu Beginn deiner Lehre.
Nutze die Erfahrung der älteren Lernenden im Lehrbetrieb.
Gehe auf die Lehrlinge der höheren Lehrjahre zu, um von deren Ausbildungserfahrungen zu profitieren.
- Sie wissen, welche Fächer und Prüfungen auf dich in der Schule zukommen.
- Sie kennen sich im Lehrbetrieb aus. Frage sie um Rat.
- Sie kennen so manche Kniffe, die deine Lehre vereinfachen.
- Sie verraten dir auch die Macken der Lehrpersonen an der Berufsfachschule.
Sprich auch mit Lernenden an der Berufsfachschule aus deinem Lehrjahrgang und natürlich auch aus den höheren Lehrjahren.
Sind die Leistungen im Lehrbetrieb und die schulischen Leistungen in der Berufsfachschule genügend, können Lernende während höchstens eines Halbtags pro Woche Freikurse belegen, ohne Lohnabzug.
- Die Kurse werden an einem zusätzlichen Schultag erteilt.
- Sie können nicht immer ab dem 1. Lehrjahr besucht werden.
Stützkurse helfen Lernenden - mittels befristetem Zusatzunterricht - die schulischen Leistungen zu verbessern und Bildungslücken zu schliessen.
- Während der Arbeitszeit ist die Dauer auf einen halben Tag pro Arbeitswoche beschränkt.
- Ob ein Stützkurs erforderlich ist, darüber entscheidet die Berufsfachschule zusammen mit dem Lehrbetrieb.

Vorgaben Berufsfachschule
Für Berufsfachschule gilt:
- Der Besuch der Berufsfachschule ist während der gesamten Lehrzeit obligatorisch.
- Der Lehrbetrieb muss die Schulzeit an der Berufsfachschule ausnahmslos gewähren.
- Die Schulzeit zählt als Arbeitszeit.
- Die Anzahl Lektionen pro Schulwoche eines Lehrjahres und die Fächer sind vorgegeben.
In den Berufsfachschulen gilt eine Schul- und Absenzenordnung gemäss den kantonalen Vorschriften.
Der Schultag ist zeitlich begrenzt, d.h. die Anzahl Lektionen pro Schultag, einschliesslich Frei- und Stützkurse, ist begrenzt.
- Ein Schultag darf 9 Lektionen einschliesslich Freifächer und Stützkurse nicht überschreiten.
Grundsätzlich beziehst du deine Ferien üblicherweise während der Berufsschulferien.
Beziehst du keine Ferien während der Berufsschulferien, arbeitest du im Lehrbetrieb volle 5 Werktage pro Woche durch.
- Der Lehrbetrieb muss die Schulzeit an der Berufsfachschule ausnahmslos gewähren.
Der Schulbesuch ist vom Lehrbetrieb ohne Lohnabzug zu gewähren.
- Lohnabzüge sind übrigens auch für Freifächer und Stützkurse nicht zulässig
Der Besuch der Berufsfachschule ist für die lernende Person kostenlos, jedoch teilweise nur bedingt gratis.
- Die Beschaffung von Lehrmitteln und Schulmaterial für den Schulunterricht gehen zu Lasten der Lernenden
- Manche Lehrbetriebe beteiligen sich an diesen Ausgaben
Zeugnis Berufsfachschule
Die Berufsfachschule beurteilt die Leistungen der Lernenden in den einzelnen Fächern semesterweise in einem Zeugnis.
Zeugnisse der Berufsfachschule zählen auch für deinen Lehrbetrieb und gegebenenfalls für das Qualifikationsverfahren:
- Der Lehrbetrieb sieht die Zeugnisse und damit deine Schulnoten ein und überwacht den Verlauf.
- Die Bildungsverordnung bestimmt, ob und in welchem Umfang Schulnoten bei der Abschlussprüfung berücksichtigt werden.

Überbetriebliche Kurse (üK)
Überbetriebliche Kurse ergänzen die Bildung im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule (schulische Bildung).
Überbetriebliche Kurse (üK) werden von Organisationen der Arbeitswelt (OdA), z.B. von Berufsverbänden angeboten.
- Sie vervollständigen die Bildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule.
- Sie finden in Kurs-/Ausbildungszentren statt und sind für Lernende obligatorisch.
- Sie stellen sicher, dass alle Lernenden über den gleichen Grundlagenwissensstand verfügen.
- Mehr: www.sbbk.ch
Lernende absolvieren ihre überbetrieblichen Kurse in Ausbildungszentren, d.h. überbetrieblichen Kurszentren.
Überbetriebliche Kursen (üK) zeichnen sich aus durch:
- Die Dauer des Kurses hängt vom Lehrjahr und dem Lehrberuf ab.
- Nicht in allen Lehrberufen ist ein überbetrieblicher Kurs erforderlich.
- Dies wird in der Berufsbildungsverordnung festgelegt.
- Überbetrieblichen Kursen liegt ein Ausbildungsprogramm zugrunde.
- Als Grundlage dient die Bildungsverordnung des jeweiligen Berufs.
- In den Kursen wird Grundlagenwissen (z.B. grundlegende praktische Fertigkeiten oder für Anwendungsfelder) des Lehrberufes gelehrt.
- Damit stellen sie sicher, dass alle Lernenden über die gleichen Grundlagen und damit den selben Wissensstand verfügen.
- Da Lehrbetriebe nicht unbedingt alle Anwendungsgebiete eines Lehrberufs abdecken, können Lernende das Wissen in diesen Gebieten in überbetrieblichen Kursen aneignen.
- Sie bereiten teilweise auf Teilprüfungen des Lehrjahres vor.
- Wie der Besuch der Berufsfachschule ist auch der Besuch von überbetrieblichen Kurse grundsätzlich obligatorisch.
Kursleistungen und Aufwände werden den Lehrbetrieben in Rechnung gestellt.
- Der Lehrbetrieb trägt also die zusätzlichen Kosten wie Fahrkosten, Verpflegung und Unterkunft in Verbindung mit Kursbesuchen.
- Er bezahlt den Lohn auch während dieser Kurse.
Berufsmaturität: Grundlagen
Viele Lehrbetriebe unterstützen Lernende bei entsprechenden Leistungen darin, die Berufsmaturitätsschule (BMS) oder die erweiterte Allgemeinbildung (Vorbereitung auf BMS) zu besuchen.
Berufsmaturität (BM)
Ziel
Die Berufsmaturitätsbildung ergänzt beziehungsweise verbindet die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.
- Sie wird mit der Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen.
- Für die Berufsmaturität besuchst du an zusätzlichen Schultagen die Berufsmaturitätsschule, d.h. die Berufsmittelschule (BMS).
- Weitere Informationen:
- Hintergrundinformationen zur Berufslehre
- www.berufsbildungsplus.ch
- www.berufsmaturitaet.ch
- www.berufsbildung.ch
- www.sbfi.admin.ch
Wege: BM1, BM2, BM3
Eine Berufsmaturität erwirbst du an einer Berufsmaturitätsschule (BMS) entweder,
- während der regulären Lehrzeit (BM1) oder
- nach Abschluss der Lehre während eines zusätzliche Ausbildungsjahr (BM2) oder
- direkt ohne Berufsmaturitätsschule (BM3; du legst die Prüfung ohne BMS ab),
- in einer von mehrere Berufsmaturitätsausrichtungen (www.berufsberatung.ch).
Gehe den Punkt Berufsmaturitätsausbildung frühzeitig an.
- Besprich den Punkt Berufsmaturität vor Lehrvertragsabschluss und damit vor Lehrbeginn mit deinem zukünftigen Berufsbildner, deiner Berufsbildnerin und weiteren Verantwortlichen des Lehrbetriebs.
- Sprich den Lehrbetrieb schon im Bewerbungsgespräch darauf an.
- Da die Berufsmaturitätsausbildung ein Bestandteil des Lehvertrags wird, muss er vor Unterzeichnung des Lehrvertrags als Vertragspunkt eingefügt werden.
- Der Lehrbetrieb muss damit einverstanden sein.
Dass du die Berufsmaturitätsschule während der beruflichen Grundbildung besuchen wirst, muss im Lehrvertrag eingetragen sein.
- Versichere dich also, dass das Ergebnis dieser Abmachung vertraglich im Lehrvertrag festgehalten ist, bevor du den Lehrvertrag unterzeichnest.
- Eine solche vertragliche Abmachung ist rechtlich bindend.
Der Lehrbetrieb muss dir diese Schultage übrigens ohne Lohnabzug gewähren.
Diese Wege führen zur Berufsmaturität und dauern:
- Während der beruflichen Grundbildung (BM 1)
- Du besuchst die Berufsmaturitätsschule (Lehrgänge) während deiner beruflichen Grundbildung, zusätzlich zur Berufsfachschule.
- Du hast zwei Tage in der Woche Schulunterricht, neben der Berufsausbildung im Betrieb.
- Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM 1) dauert so lange wie die berufliche Grundbildung.
- Nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM 2)
- Du besuchst die BMS unmittelbar im Anschluss an deine berufliche Grundbildung oder mit einem Unterbruch.
- Die Ausbildungslehrgänge für Berufsleute (mit abgeschlossener Berufslehre) dauert entweder Vollzeit 1 Jahr (Vollzeitpensum: 2 Semester) oder berufsbegleitend in Teilzeit 1.5 – 2.5 Jahre (Teilzeitpensum: 3 - 5 Semester).
- Durch direktes Ablegen der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen
- Du bereitest dich eigenständig vor
- Der Berufsmaturitätsunterricht setzt ein Leistungsniveau voraus, das nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Lehre im Lehrbetrieb und der Berufsfachschule gegeben sein muss.
- Lernende und Lehrabsolventen, Lernabsolventinnen können die BMS in einer von mehreren Berufsmaturitätsausrichtungen (www.berufsberatung.ch) absolvieren.
Berufsmaturitätsschulen müssen eidgenössisch anerkannt sein und den entsprechenden Lehrplan befolgen.
Sowohl öffentliche und wie auch private Berufsmaturitätsschulen (BMS) bieten diese Ausbildung an.
- Öffentliche BMS:
Sowohl für die BM 1 als auch BM 2 ist der Berufsmaturitätsunterricht kostenlos. - Private BMS:
Die von Privatschulen angebotenen Ausbildungen zum Erwerb der Berufsmaturität sind kostenpflichtig.
Du musst die Berufsmaturitätsschule nicht unbedingt in dem Kanton, wo du deinen Wohnsitz hast, absolvieren.
- Adressen von Berufsmaturitätsschulen: www.berufsberatung.ch
Die Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden.
Erkundige dich beim kantonalen Berufsbildungsamt oder bei deiner Lehrperson (Klassenlehrer/in).
- BM 1
- Die Aufnahme an eine BMS erfolgt für die BM 1 entweder
- über die Empfehlung der Volksschule (Schulzeugnisnoten: prüfungsfreier Übertritt) oder
- über eine Aufnahme-/Zulassungsprüfung (Prüfung für die Berufsmittelschule BMS).
- Die Einwilligung des Arbeitgebers, d.h. des Lehrbetriebs ist zusätzlich erforderlich.
- Die Aufnahme an eine BMS erfolgt für die BM 1 entweder
- BM2
- Du hast den Lehrabschluss in der Tasche. Für die BM 2 erfolgt die Aufnahme entweder
- über eine Aufnahmeprüfung oder
- prüfungsfrei über die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses während der beruflichen Grundbildung oder
- über einen Notendurchschnitt.
- Erfüllst du also die Voraussetzungen für einen prüfungsfreien Übertritt in die BMS nicht, musst du eine Aufnahmeprüfung ablegen.
- Für Lehrabängerinnen und -abgänger ohne Berufsmaturität werden Vorkurse für die Berufsmaturitätsausbildung angeboten.
- Für die Zulassung ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis erforderlich. Die Prüfungen finden einmal pro Jahr statt (Juli/August).
- Du hast den Lehrabschluss in der Tasche. Für die BM 2 erfolgt die Aufnahme entweder
BM 3
- Berufsmittelschulen bieten Informationsveranstaltungen dazu an.
Beachte die Anmeldungstermine für die Berufsmaturität und das Anmeldungsverfahren der jeweiligen Berufsmaturitätsschule.
Eine Anmeldung erfolgt nicht automatisch.
- Musst du eine Aufnahmeprüfung machen, sind auch hier die Prüfungstermine zu befolgen.
- Für die BM 1 kannst du dich auch anmelden, auch wenn du noch keinen Lehrvertrag hast .
- Wenn du die BM-Ausbildung beginnst, musst du einen Lehrvertrag vorweisen.
- Legst du die eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen direkt ab, musst du den Prüfungstermin beachten.
- Diese Prüfungen werden einmal pro Jahr durchgeführt.
Anmeldungsfrist
Stelle sicher, dass du dich rechtzeitig bei der Berufsmittelschule (BMS) anmeldest (Anmeldungstermine).
Informiere dich schon vor der Abschlussprüfung über die Anmeldungsfristen.
Die Berufsmaturitätsschule wird mit einer Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen.
Das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis erhalten
- Teilnehmer/-innen der BM 1 Ausbildung, wenn sie nach Abschluss der BM-Ausbildung
- das Qualifikationsverfahren (QV) in den berufskundlichen und praktischen Fächern und
- die Berufsmaturitätsprüfung bestanden haben.
- Teilnehmer/-innen der BM 2 Ausbildung, wenn sie nach Abschluss der BM-Ausbildung die Berufsmaturitätsprüfung bestanden haben.
Weitere Informationen über die eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen:
Mit der Berufsmaturitätsausbildung erlangst du ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ mit Berufsmaturität.
Du erweiterst deine Allgemeinbildung und dein Fachwissen.
Mit einer Berufsmaturität
- schaffst du die Voraussetzung für den prüfungsfreien Übertritt beziehungsweise Zugang mit Aufnahmeprüfung zu Fachhochschulen FH des entsprechenden Berufsfeldes,
- Die Berufsmaturitätsausrichtung gibt die Studiengebiete (Bachelor- oder Masterstudium) vor.
- Eine Zulassung für einen anderen Studienbereich erfordert ein Praktikum.
- bietet sich der Zugang zu einer höheren Berufsbildung wie beispielsweise Eidgenössische Berufsprüfungen (BP), eidgenössische höhere Fachprüfungen (HF) und höhere Fachschulen an,
- ebnest du dir auch den Übertritt in das Gymnasium (gymnasiale Maturitätsschule),
- und einer Ergänzungsprüfung (Passarelle: Selbststudium, Vorbereitungskurs) bist du berechtigt, dich an einer universitären Hochschule UH, d.h. an
- einer Universität in der Schweiz ,
- der ETHZ/EPFL oder
- einer pädagogischen Hochschule.
einzuschreiben, d.h. zu immatrikulieren (berufsmaturitaet.ch); wobei die gymnasiale Matura nicht nachgeholt werden muss.

Übergang Schule - Lehre: Deine Rolle
Umgebungswechsel und Eingewöhnung
Der Sprung von der Schule in den Arbeitsalltag, der Übertritt ins Berufsleben ist nicht immer leicht.
Wie alle Schüler, Schülerinnen, die eine Berufslehre beginnen, musst auch du dich zuerst an die Umstellung von der Schule zur Lehre gewöhnen.
Mit einer Berufslehre lässt du die gewohnte Schulumgebung (Schulferien, Pause nach jeder Lektion) hinter dir.
- Längere Arbeitszeiten, weniger Pausen fordern dich (zumindest am Anfang).
- Du hast eine/n Berufsbildner/in oder eine/n Chef/in, die/der dich anweist und beobachtet.
- Mit den Abläufen im Unternehmen bist du noch nicht vertraut.
- Du musst dich in ein Arbeitsteam eingliedern.
Der Wechsel vom Schüler, Schülerin zum Lehreinsteiger, zur Lehreinsteigerin fällt dir leichter, wenn du
- dich vorab auf die Lehre vorbereitet hast.
- beim Berufsbildner, bei der Berufsbildnerin über die Eintrittsbedingungen und Erwartungen des Unternehmens informiert hast.
- deine zukünftigen Arbeitskollegen und Arbeitskollegen schon vor Lehrbeginn getroffen hast (z.B. während eines Betriebsrundganges).
- den Ort und die Räume der Berufsfachschule vor Lehrbeginn schon mal erkundet hast.
Unterstützung
Du bist weder in der Lehre noch in der Schule auf dich allein gestellt.
- Der/Die Berufsbildungsverantwortliche wird dich während deiner gesamten beruflichen Grundbildung begleiten und Ansprechpartner/in für Fragen sein.
- In der Berufsfachschule hast du eine/n Ansprechpartner/in (Lehrperson) an deiner Seite.
Ein Lehrbetrieb, welcher dich eingestellt hat, hat ein grundsätzliches Interesse daran, dass
- du erfolgreich in die Lehre startest,
- einen erfolgreichen Lehrabschluss machst und
- vielleicht bald schon zu seinen Fachkräften zählst.
Viele dieser Unternehmen sind schon länger Ausbildungsbetriebe und kennen sich mit dem Lehrlingswesen aus.
Häufig bist du
- nicht die/der erste Lernende und
- auch nicht der einzige Lernende im Unternehmen.
Einige Lehrbetriebe bieten ein Einführungsprogramm an, um dir den Einstieg in den Lehrberuf und den Lehrbetrieb zu erleichtern.
Neben der Berufsbildnerin, dem Berufsbildner triffst du auch Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen mit abgeschlossener Berufslehre und Lernende (höherer Berufslehrjahre) an.
- Sie alle wissen, dass du ein/e Berufsanfänger/in bist.
- Sie helfen dir dabei, dich in der neuen Arbeitsumgebung zurechtzufinden.
- Sie beantworten deine Fragen (scheue dich nicht davor, sie zu stellen).
Deine Schulkollegen und Schulkolleginnen in der Berufsfachschulklasse befinden sich in der gleichen Lage wie du (noch kennen sie sich nicht, vieles ist noch ungewohnt).
- Du wirst schnell zu ihnen und Berufsfachschülern, Berufsfachschülerinnen höherer Berufslehrjahre Kontakt knüpfen.
- Zapfe den Wissensvorsprung von Lernenden höherer Schulsemester an.
Eigenverantwortung
Zu Beginn und während deiner Berufslehre bekommst du immer mehr Verantwortung aufgetragen.
- Deine Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen rechnen damit, dass du Informationen - auch mal - eigenständig beschaffst und dir Wissen eigenständig aneignest.
- Sie zählen darauf, dass du ab und zu - auf dich alleine gestellt - eigene Entscheidungen triffst.
- Sie verlassen sich immer darauf, dass du aufgetragene Arbeiten selbstverantwortlich erledigst.
Als Lernende/r übernimmst du Verantwortung. Verhalte dich in deiner Arbeit selbständig.
Deine Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen verlassen sich auf die Arbeit der Lernenden, also auch auf dich.
Sie erwarten von dir eine gewisse Arbeitseinstellung und Eigenständigkeit
- Belagere sie nicht gleich mit deinen Fragen, wenn du mal nicht weiter weisst.
- Jede deiner Fragen, die du Arbeitskollegen, Arbeitskolleginnen und Lernenden stellst, beansprucht deren Zeit.
- Bedenke, dass sie auch mal schlicht keine Zeit haben.
Nicht immer ist ein/e Arbeitskollege/-in zur Stelle, die für dich entscheidet.
- Überlege dir, wie du ohne Hilfe weiter kommst.
- Finde eigene Wege.
- Frage dich, welche Aufgaben zu erledigen sind und wie sie speditiv bewältigt werden können.
- Beobachte die anderen Lernenden deiner Stufe oder ältere Lernende und Mitarbeitende, schaue Arbeitstricks und -kniffe ab.
- Mach dich jedoch bemerkbar, falls du anstehst (und vorher alles versucht hast).
Mach dich bemerkbar, falls du wirklich nicht weiter weisst.
Lassen sich Schwierigkeiten (hierzu auch 26. Schwierigkeiten, Hindernisse und Lehrabbruch) nicht mit dem Berufsbildner, der Berufsbildnerin klären oder hast du allgemeine Fragen zur Lehre, wende dich an das kantonale Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
- Als kantonale Lehraufsichtsbehörde ist es dafür zuständig .
- Es überwacht den Lehrbetrieb und das Lehrverhältnis.
- Dein/e Ansprechpartner/in ist die/der Berufsinspektor/in.
Vielleicht haben auch berufserfahrene Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen und Lernende Tipps auf Lager. Sie helfen dir aus der Patsche.
Lernende sind Vertreterinnen, Vertreter des Unternehmens
In deiner Rolle als Lernende/r vertrittst du ab dem ersten Tag der Lehre das Unternehmen.
Deine Rolle als Lernender beziehungsweise Lernende ist mit Rechten und Pflichten verbunden.
- Verhalte dich innerhalb und ausserhalb des Unternehmens nach den Unternehmensgrundsätzen.
- Wenn du die Berufsfachschule oder die überbetriebliche Kurse besuchst, legst du diese Rolle als Arbeitnehmer/-in deines Lehrbetriebs nicht vollständig ab.
- Ab jetzt bist du auch dort ein/e Vertreter/in deines Unternehmens.
- Plaudere keine internen Informationen (Projekte, Unternehmensinformationen, Klatsch, Gerüchte usf.) aus.
In jedem Unternehmen prägen Richtlinien, Vorschriften und Regeln die Arbeit.
Dazu zählen:
- Personalreglement
- Informatikrichtilinien
- Verhaltensprinzipien und -grundsätze
- Trennung private und geschäftliche Nutzung des Internets
- Vorgaben zur Verwendung von Smartphone und Mail-Konto
Diese solltest du unbedingt beachten.
Dein Verhalten während der Arbeitszeit (innerhalb oder ausserhalb des Unternehmensgebäudes) prägt dein eigenes Bild und dasjenige des Ausbildungsbetriebs:
- Achte also auf die kulturellen Gepflogenheiten und Verhaltensweise, die im Unternehmen hochgehalten werden.
- Bedenke die Regeln und Vorschriften, die gelten (nicht nur zwischen den Mitarbeitenden, sondern auch beispielsweise in Verbindung mit den Kunden und Lieferanten).
- Lege ein korrektes, anständiges Verhalten an den Tag.
- Dazu gehört auch, dass du keine internen Unternehmensinformationen nach aussen trägst.
Da du in der Berufsfachschule, in überbetrieblichen Kursen eigentlich Vertreter/in deines Unternehmens bist, gelten dort die gleichen Verhaltensgrundsätze.

Probezeit im Lehrverhältnis
Jedes Lehrverhältnis beginnt mit einer Probezeit.
Während der Probezeit können Lehrbetrieb und Lernende abtasten, ob
- das Arbeits- und Beziehungsverhältnis passt,
- es mit der Berufslehre etwas wird.
Die Mehrzahl der Lernenden meistert die Probezeit.
Probezeit
Während der Probezeit überprüfen beide Vertragsparteien, d.h. Lernende und Lehrbetrieb das Arbeits-, Beziehungsverhältnis und die getroffene Wahl.
- Die Dauer der Probezeit beträgt zwischen 1 Monat und 3 Monaten.
- Ist im Lehrvertrag keine Probezeit festgelegt, so gilt eine Probezeit von 3 Monaten.
- Sie beginnt mit dem Beginn deiner Lehre, d.h. mit Inkrafttreten des Lehrvertrags.
Die Probezeit kann ausnahmsweise auf höchstens 6 Monate verlängert werden, sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind.
- Dies bedingt also eine gegenseitige Absprache der Vertragsparteien vor Ablauf der regulären Probezeit.
- Ausserdem muss das Berufsbildungsamt des Kantons dieser Verlängerung zustimmen.
Für die Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen:
- Diese Lehrvertragsauflösung muss dem kantonalen Berufsbildungs- und Mittelschulamt und der Berufsfachschule umgehende gemeldet werden.
- Nach Ablauf der Probezeit ist eine Vertragsauflösung nur noch ausnahmsweise, unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Mitunter kommen eine der Parteien oder beide Parteien zum Schluss, das Lehrverhältnis in der Probezeit oder während der Berufslehrzeit aufzulösen.
Unter Schritt 26. Schwierigkeiten, Hindernisse und Lehrabbruch findest du mehr Informationen zu Hindernissen, Schwierigkeiten in der Lehre und Lehrabbruch.

Bildungsbericht und Qualifikationsgespräche
Qualifkationsgespräche und der Bildungsbericht zeichnen Lernfortschritte und Mängel auf.
Ein Lehrverhältnis wird fortlaufend beleuchtet und bewertet:
- Berufsbildner/in und Lernende tauschen sich während der täglichen Arbeit regelmässig aus.
- Lehrbetriebe überprüfen in zeitlichen Abständen (d.h. periodisch) zusätzlich den Lernerfolg der Lernenden im Lehrbetrieb.
- Berufsbildner/-innen halten den Stand der beruflichen Bildung in Bildungsberichten periodisch fest.
Qualifikationsgespräche
In einem Qualifikationsgespräch zwischen Berufsbildnern/-innen und Lernenden und im Sinne einer regelmässigen Standortbestimmung besprechen die Berufsbildner/-innen
- die Ergebnisse, die Erfahrungen der bisherigen, vergangenen Lehrzeit und
- den weiteren Bildungsverlauf mit den Lernenden.
Dessen Ergebnisse werden im Bildungsbericht niedergeschrieben.
Dieser ist die Grundlage für nachfolgende Qualifikationsgespräche.
Berufsbildner/-innen führen in der Regel mit den lernenden Personen periodisch ein Qualifikationsgespräch durch.
Viele stützen sich dabei auf den Bildungsbericht.
Bildungsbericht
Lehrbetriebe sind verpflichtet, einen Bildungsbericht pro Lernenden zu erfassen.
Häufig stützen sie sich auf ein Bildungsberichtsformular ab.
Der Bildungsbericht ist für jeden Lehrbetrieb Pflicht.
- Auf der Webseite www.berufsbildung.ch wird ein Bildungsbericht als Formular angeboten.
- Mit diesem Bildungsberichtformular können Qualifikationsgespräche vorbereitet, strukturiert, abgehalten und protokolliert werden.
Lerndokumentation
Die Lerndokumentation ist das Logbuch der Lernenden.
Eine Lernendendokumentation ist ein Logbuch, welche alle Lernenden führen:
- Darin führen die Lernenden Buch über die wesentlichen Arbeitstätigkeiten, die sie im Lehrbetrieb verrichtet haben.
- Sie notieren auch die Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen, die sie während der Arbeit erworben haben.
- Jede Lerndokumentation ist gleichzeitig für Lernende ein Nachschlagewerk für wichtige berufspezifische Arbeitsabläufe.
Die jeweilige Bildungsverordnung gibt vor, ob eine Lerndokumentation erstellt werden muss und wie sie bei der Abschlussprüfung verwendet werden darf.
Die Berufsbildner/-innen wiederum ersehen daraus den Bildungsfortschritt, das Berufsinteresse und den erbrachten, geleisteten Einsatz der Lernenden.
Lerndokumenationen bringen auch Berufsbildner und Berufsbildnerinnen einen Nutzen:
- Lerndokumentationen helfen den Berufsbildnern und -bildungsverantwortlichen den Bildungsverlauf und die Leistungen der lernenden Personen nachzuvollziehen und zu überprüfen.
- Um die Qualität der Bildung zu sichern, wird die Lerndokumentation regelmässig kontrolliert und besprochen.
- Sie zeigen den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern, wo sie mir ihren Lernenden stehen.

Standortbestimmung durch den Lehrbetrieb und die Berufsfachschule
Eine Standortbestimmung verortet deine Lage im Lehrbetrieb und in der Schule.
Übertritt ins nächste Lehrjahr?
Nach dem ersten Lehrjahr findet häufig eine Standortbestimmung im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule (schriftliche Prüfung und Schulnoten) statt.
- Der Notendurchschnitt entscheidet darüber, ob die Lehre fortgesetzt werden kann.
- Um jeweils in das höhere Lehrjahr übertreten zu können, muss am Ende des jeweiligen Lehrjahrs die schulische Standortbestimmung bestanden sein.
Arbeitszeit, Lohn und Ferien in der Lehre
Ausbildungsunternehmen müssen sich betreffend Lohn und Arbeitszeit und Ferien während deiner Lehrzeit an gesetzliche Vorgaben halten, diese also einhalten.
Lernende erhalten für ihre Arbeit im Lehrbetrieb eine Entschädigung, d.h. einen Lohn.
Lehrbetriebe richten sich bei Lehrarbeitsverhältnissen an Arbeitszeiten und Pausen wie auch Urlaubstage, die für Lernende gesetzlich vorgegeben beziehungsweise vorgeschrieben sind (und die eingehalten werden müssen).
Mit diesen Feldern solltest du dich schon vor deinem Lehrbeginn befassen.
- Lernendenlohn während der Lehre
- Lohnausweis, AHV-Nummer
- Zusatzleistungen
- Sozialabzüge und Versicherungen (Krankheit, Unfall)
- Stipendien und Ausbildungsdarlehen
- Jugendurlaub
- Schutzbestimmungen
- Arbeitszeiten
- Pausen
- Überstunden
- Ferien (Urlaub)
Erfahre mehr zu Arbeitszeit, Lohn und Ferien während deiner Berufslehre.
Folgeschritt: Schwierigkeiten und Lehrabbruch
Schwierigkeiten, Hindernisse in der Lehre oder in der Berufsfachschule, Lehrabbruch, Lehrstellen- oder Lehrberufswechsel
Die meisten Berufslehren werden erfolgreich abgeschlossen.
Kein Grund, nicht auch die Schattenseiten anzusprechen. Sie zu kennen heisst, Fallgruben zu umgehen.
Wo beratschlagst du dich, wenn es zu Turbulenzen kommt?
- Während der Lehrzeit steht der Berufsbildner, die Berufsbildnerin dicht an deiner Seite.
- Bei Fragen und Schwierigkeiten wendest du dich zuerst an die Berufsbildungsveranwortliche beziehungsweise den Berufsbildungsverantwortlichen.
- Sie oder er ist deine Ansprechpartner, dein Ansprechpartner.
- Führen diese Gespräche nicht weiter, wendest du dich an Vorgesetzte.
- Fragen können dir auch Lernende in höheren Lehrjahren beantworten,
- aus dem gleichen Lehrbetrieb, von einem anderen Lehrbetrieb oder
- in der Berufsfachschule.
- Das Lehrverhältnis wird übrigens vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt überwacht.
- Kommst du und der Lehrbetrieb auf keinen gemeinsamen Nenner, greift das Mittelschul- und Berufsbildungsamt schlichtend ein.
- Du kannst dich an die/den Berufsinspektor/in wenden.
Rechne während deiner Lehrzeit mit Höhenflügen und Rückschlägen.
- In einer Lehre gibt es immer wieder Auf und Abs.
- Mal läuft es in der Berufsfachschule nicht so rund, mal ist die Arbeit im Lehrbetrieb nicht so aufregend.
- Mal geht dir der Chef oder die Chefin auf den Wecker.
- Oder du sehnst dich nach ein paar arbeitsfreien Tagen, an denen du einfach nur rumhängen kannst.
Diese Schwankungen sind Teil des Lehrberufs (in der Schule erginge es dir nicht anders).
Jede Welle flacht auch mal wieder ab. Wirf zu Beginn deiner Lehre nicht gleich das Handtuch.
Manchmal aber droht sogar Lehrabbruch, weil
- eine falsche Berufswahl getroffen worden ist,
- die Schulnoten in der Berufsfachschule schlecht sind oder
- sich Lernende nicht mit ihrem Berufsbildner, ihrer Berufsbildnerin oder Vorgesetzten verstehen.
Immerhin löst in der Schweiz jeder vierte Jugendliche (also 25% aller Lernenden) seinen Lehrvertrag vorzeitig auf. Bei einigen Lehrberufen ist diese Quote höher, bei anderen Lehrberufen niedriger.
75% aller Lernenden schliessen ihre Lehre ab.
25% der Lernenden brechen ihre Lehre - meist zu Beginn der Berufslehrzeit - ab. Ein Lehrabbruch ist für alle Beteiligten ein Desaster.
Schwarzmalerei ist aber nicht angebracht.
Schliesslich bringt der Grossteil der Lernenden (75%) ihre Lehrzeit ohne grössere Schwierigkeiten zu einem (erfolgreichen) Abschluss.
Um möglichst nicht in eine missliche Lage und berufliche Krise zu geraten, zahlt es sich aus während der Berufswahlphase
- dich gründlich über den Lehrberuf (Anforderungen, Leistungsgrenzen) zu erkundigen
- dich im Vorfeld über das Unternehmen gründlich zu informieren und
- gezielt Schnupperlehren zu machen.